Neben der Behandlung selbst, situativen Gegebenheiten und Umgebungsbedingungen und auch gewissen Erwartungen durch die Betroffenen kommt der Beziehungsgestaltung zwischen professionell Tätigen und Patientinnen und Patienten sowie ihren Angehörigen in der Behandlung ein hoher Stellenwert zu. Der durch die Beziehungsgestaltung bedingte Anteil an einer Veränderung im Behandlungsprozess wird auf circa 30 Prozent geschätzt. Zu einer Recovery-orientierten Beziehungsgestaltung gehört, die Rechte der Betroffenen auf Autonomie und Selbstbestimmung zu respektieren und eine aktive Beteiligung an der Behandlungsgestaltung zu unterstützen. Hierzu kann die Partizipative Entscheidungsfindung beitragen.
Die Partizipative Entscheidungsfindung ist als ein gemeinsamer Prozess zu verstehen, an dem Patientin bzw. Patient und Behandlerin bzw. Behandler aktiv beteiligt sind. In diesem Prozess wird eine gemeinsam verantwortete Entscheidung für oder gegen eine bestimmte Behandlung erst dann getroffen, wenn sich alle Beteiligten über erforderliche Informationen (z.B. Vorgehen, Erfolgsaussichten, mögliche Nebenwirkungen) sowie persönliche Aspekte dazu ausgetauscht haben. Über medizinische Informationen hinaus fließen hierbei auch behandlungsrelevante persönliche Informationen sowie Sorgen, Befürchtungen, Erfahrungen und Vorstellungen mit ein. Behandler und Betroffene begegnen sich in diesem Modell als gleichberechtigte Partner.
Empfehlung der Leitlinie (Expertenkonsens):
Die Beziehungsgestaltung zwischen professionell Tätigen und Patientinnen und Patienten soll auf Vertrauensbildung und gegenseitigen Respekt abzielen. Die Wahl der geeigneten Behandlungsstrategie soll Gegenstand eines gemeinsamen Aushandlungsprozesses sein, in dem fachliche Aspekte ebenso berücksichtigt werden wie persönliche Präferenzen und relevante Kontextfaktoren. Am Ende einer solchen Partizipativen Entscheidungsfindung (PEF) sollte möglichst eine gemeinsam getragene Entscheidung stehen. Diese Zielvorgabe schränkt die Freiheit der Beteiligten ausdrücklich nicht ein: Der Patient/die Patientin hat weiterhin das Recht, seine/ihre Einwilligung in eine vorgeschlagene Behandlung zu verweigern. Und der/die professionell Tätige kann die Erbringung einer gewünschten Behandlung verweigern, wenn er sie für fachlich nicht vertretbar hält.
„Ich wünsche mir mehr Informationen über die psychische Erkrankung, über deren Ursachen, Verlauf und Behandlungsmöglichkeiten."
Psychoedukation & TrialogSelbstmanagementSelbsthilfe-GruppenPeer-Arbeit
„Ich wünsche mir, stärker in alle Entscheidungen zur Behandlung und Unterstützung eingebunden zu sein."
„Ich wünsche mehr, über Behandlungsmöglichkeiten meiner psychischen Probleme zu erfahren.“
Gemeindepsychiatrische BehandlungPsychoedukation & TrialogKünstlerische TherapieBewegungs- und Sporttherapie
„Ich wünsche mir eine individuelle Unterstützung im Rahmen meiner Wohnsituation."
"Ich wünsche mir mehr Unterstützung, um einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen, die meinen persönlichen Neigungen und meinen Vorstellungen entspricht."
"Ich wünsche mir eine stärkere Einbindung in das soziale Leben und mehr Kompetenzen, Beziehungen mit anderen Menschen in Familie, Freizeit und Beruf zu leben."
Training sozialer FertigkeitenSelbsthilfe-GruppenTagesgestaltung & KontaktfindungBerufliche Teilhabe
"Ich wünsche mir mehr Unterstützung in der Beziehungsgestaltung und der Sorge um meine Kinder/ eines Angehörigen."
"Ich möchte mein allgemeines Wohlbefinden und meine körperliche Gesundheit verbessern."
Bewegungs- und SporttherapieGesundheitsförderliche Interventionen