Persönliches Budget


Allgemeine Bedeutung

Bereits mit dem seit 01.01.2008 bestehenden Rechtsanspruch behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen auf Leistungen in Form des Persönlichen Budgets (§ 29 SGB IX n. F.) hat sich die Möglichkeit der Eigenverantwortung im Umgang mit Teilhabeleistungen erweitert. Die Betroffenen können damit selbst über Einsatzmodalitäten der ihnen zustehenden Mittel unter Berücksichtigung von Zielvereinbarungen entscheiden (im Rahmen eines trägerübergreifenden Budgets können weitere SGB V-Leistungen neben der medizinischen Rehabilitation einbezogen werden). Im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes blieb der Inhalt des Paragrafen zum Persönlichen Budget im Wesentlichen unverändert. Die Entscheidung des Leistungsberechtigten über die Gestaltung der Leistungen ist mit dem BTHG zum Grundprinzip der Eingliederungshilfe geworden, sodass das Persönliche Budget nur noch eine Finanzierungsform über Geldleistung oder Gutscheine darstellt.


Synonyme: Persönliche Budget